Welche Rechte stehen dem Telefonkunden zu?

direkt zum Preisvergleich

Diese Rechte bieter der Telefonanbieter

Öfter kommt es zu Streitigkeiten, wenn der Anbieter gewisse Leistungen nicht bringt, die eigentlich vertraglich geregelt sind oder Kosten berechnet, für die keine Leistung erbracht wird, wie zum Beispiel in der Warteschleife? Doch für den Kunden war es bisher schwer, sein Recht zu bekommen. Dies hat sich im Jahr 2012 durch ein neues Telekommunikationsgesetz geändert. Diese bringt für den Kunden bessere Rechte und macht es leichter sein Recht auch durchzusetzen.

Die Änderungen betreffen:

  • Telefon
  • Internet
  • Handy

Änderungen im Bereich Telefon

Rechte des Telefonkunden

Bei Problemen oder Fragen ist der Anruf bei einer Hotline des Anbieters meist unumgänglich. In den meisten Fällen sind die kostenpflichtig und hier greift die erste Regelung des neuen Gesetzes. Handelt es sich um einen Anruf, der im Minutentakt abgerechnet wird, darf die Zeit in der Warteschleife wie auch bei der Vermittlung nicht berechnet werden. Bei Anrufen, die pauschal eine gewisse Summe kosten, muss eine vorherige Ansage geschalten werden. Die Regelung ist unabhängig, von welchem Apparat, Handy oder Festnetz, angerufen wird.

Weitere Änderungen sind bei einem Umzug in kraft getreten. Findet ein Umzug statt, kann der alte Vertrag mitgenommen werden und besonders wichtig, die Vertragslaufzeit beginnt nicht neu zu laufen. Stattdessen wird der alte Vertrag fortgeführt. Ist ein Anbieter an dem neuen Standort nicht in der Lage die bisherigen Leistungen zu erbringen, ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Findet ein Wechsel des Anbieters statt, darf die Erreichbarkeit maximal einen Tag unterbrochen sein. Der bisherige Versorger muss die Leitung so lange aufrechterhalten, bis der neue Anbieter alle technischen Voraussetzungen dazu geschaffen hat, den Anschluss zu übernehmen. Dies tritt außer Kraft, wenn der Kunde dem neuen Anbieter wieder kündigt, das heißt, wenn kein neuer Anbieter vorhanden ist oder wenn der Kunde dem Techniker keinen Zutritt zur Wohnung gewährt, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Für die Weiterführung des Vertrages während des Übergangs muss der Kund dem alten Anbieter mindestens die Hälfte der Grundgebühr bezahlen.

Änderungen im Bereich Internet

Rechte durchsetzten

Angebote bezüglich des DSL-Anschlusses werden mit hohen Geschwindigkeiten angepriesen, die jedoch nur das optimale Maß darstellen, was möglich ist. In den wenigstens Fällen wird dies tatsächlich erreicht. Stattdessen ist nur ein Teil der Geschwindigkeit tatsächlich nutzbar. Doch muss ein Kunde dies tatsächlich so hinnehmen? Wer beispielsweise eine Leitung mit 16000 Mbit/s gebucht hat aber nur 6000 Mbit/s bekommt, hat das Recht auf Nachbesserung. Dies ist nur dann der Fall wenn:

  • Dieser Umstand nicht davon abhängig ist, dass veraltete Geräte vom Kunden verwendet werden
  • Die Geschwindigkeitseinbußen ständig vorhanden sind und nicht zu gewissen Zeiten.

Sind oben genannte Gründe gegeben, sollte der Kunde mit dem Anbieter in Kontakt treten. Kommt dieser einer Nachbesserung nicht nach oder ist diese technisch nicht möglich, hat der Kunde das Recht auf einen günstigeren Vertrag mit geringerer Geschwindigkeit, die sowieso nur genutzt werden kann oder das Recht auf Sonderkündigung.

Die Handyrechte

Das neue Telekommunikationsgesetz bringt auch für Handykunden Neuerungen mit sich. Wird ein Vertrag während der Vertragslaufzeit gewechselt, kann der Kunden nun seine Nummer mit nehmen, auch wenn der alte Vertrag noch bestehen bleibt. Hierzu muss der bisherige Anbieter, zum Beispiel über die Hotline, informiert werden. Er wird das weitere Verfahren vorgeben. Diese Rufnummernmitnahme kommt keiner Kündigung gleich. Der Vertrag läuft bis Vertragsende weiter und wird deshalb auch weiterhin Kosten verursachen.

Rechte durchsetzen – wie?

Rechte zu haben, ist eine Sache, diese auch durchzusetzen eine andere. Der erste Schritt ist immer der direkte Kontakt zum Anbieter. In vielen Fällen können Probleme zu gelöst werden. Stellt sich ein Anbieter quer, geht der nächste Schritt zum Anwalt, der den Kunden bei weiteren Schritten begleitet. Lenkt der Anbieter weiterhin nicht ein, bleibt nur der Weg zu Gericht. Hier kann eine Menge Zeit vergehen, ehe der Kunde tatsächlich zu seinem Recht kommt.

Folgt uns auf