Rufnummernmitnahme leicht gemacht - So behalten Sie Ihre alte Rufnummer beim neuen Telefonanbieter
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Eine Rufnummernmitnahme gehört für viele Kunden zu einem Wechsel mit dazu. Denn bekannte und beliebte Nummern möchten nicht aufgegeben werden. Ein Kunde kann sein Recht zu diesem Rufnummernwechsel sogar geltend machen. Das Recht die Nummer zu behalten wurde den Kunden letztendlich zugesprochen. Nun kommt es darauf an, zu welchen Kosten ein Kunde seine Nummer mitnimmt. Einige Anbieter schenken den Kunden die Mitnahme der Rufnummer als zusätzliche Leistung, die nicht bezahlt werden muss. Andere Anbieter wiederum verlangen ein kleines Entgelt.
Die Suche nach einem neuen Telefonanbieter
Sobald eine Kündigung vorliegt, kann ein Kunde bei einem neuen Anbieter entscheiden, ob die alte Nummer mitgenommen werden soll. Dies gilt in jedem Fall für Verträge im Mobilfunkangebot und in jedem Fall für einen Festnetzanschluss. Dies bedeutet, dass ein Kunde mit einer großen Wahrscheinlichkeit seine Rufnummer mitnehmen kann. Die Mitnahme der Rufnummer ist nur dann nicht gewünscht, wenn der Kunde seine Einwilligung dazu nicht gibt. Der Vorgang an sich ist für den Wechsler sehr einfach. Denn der neue Anbieter fragt nach einer Mitnahme. Teils kann ebenso dem alten Anbieter bereits mitgeteilt werden, dass die Rufnummer mitgenommen werden soll.
Der Vorgang der Rufnummernmitnahme
Der neue Anbieter holt letztendlich die Rufnummer. Ein Einverständnis bei einem alten Anbieters ist zeitweise noch abzugeben, wenn dieser die Formalie konkret verlangt. Die Mitnahme wird durch ein Formular beantragt, welches vollständig ausgefüllt und dann unterschrieben werden muss. Nur dann kann eine Rufnummer mitgenommen werden. Wichtig ist hierbei, dass die Kundendaten korrekt ausgefüllt sind.
Ein Problem mit der Rufnummernmitnahme

Manche Telefonanbieter erlauben nur eine Rufnummernmitnahme, wenn der Kunde innerhalb eines Ortes umzieht. Innerhalb eines Ortes stellt ein- und derselbe Anbieter nur den Kabelweg um und muss nicht wirklich etwas umziehen. Es ist folglich komplexer, wenn ein Telefonanbieter eine Nummer in eine andere Stadt umziehen muss. Der Vorgang des Nummernumzugs erfolgt weitaus einfacher, wenn der Kunde den alten Anbieter nicht erst kündigt, sondern einen Umzugsservice verwendet. In dem Fall erweist sich der Umzug der Nummer als einfacher und die gesetzlichen Barrieren eines Nummernumzugs, der oft nur innerhalb eines Ortes möglich wäre, kann problemlos vollzogen werden. Trotzdem muss eine „Nachträgliche Portierung“ von einem neuen Telefonanbieter doch immer vollzogen werden.
Der Umzug eines Mobilfunkanschlusses
Ein wenig komplexer erscheint der Umzug einer Mobilnummer. Denn hier müsste im Grunde die Mobilnummer ebenso mit umgezogen werden. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde einen neuen Anbieter zu einer Mitnahme beauftragt. Hier gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung zu einer Portierung. Die Portierung erfolgt durch die alten und neuen Anbieter freiwillig.
Die alte Nummer zur Zweitnummer ernennen
Sollte eine Portierung nicht möglich sein, dann erhalten die Nutzer immer noch die Möglichkeit eine neue Nummer zu nehmen und die alte Nummer hinzu und darauf schalten zu lassen. Möglich ist dies zum Beispiel für ISDN. Praktisch ist solch eine Lösung, falls zwei Personen zusammenziehen und ihre Nummer jeweils nicht aufgeben wollen. Sollte danach dann eine Nummer wieder mitgenommen werden wollen, dann erweist sich dieser Vorgang allgemein als einfach. Optimal muss allerdings zu jedem Antrag jede vorhandene Nummer angegeben werden. Sonst kann es passieren, dass ein Antrag auch abgelehnt wird.
Der Überblick über die Rahmenbedingungen
Kunden sind sich oft nicht sicher, ob es für sie möglich ist, einen Wechsel ohne Probleme zu vollziehen. Für einen reibungslosen Vorgang kann es wichtig sein die neuen Anbieter mit einem Wechsel zu beauftragen oder auch selbst alle wichtigen Informationen zuvor einzuholen. Der Kunde sollte die Kündigungsfristen beachten und sollte ein möglichst gutes Timing anstreben. Denn lange Wartezeiten sind für die Anbieter und für die Kunden ärgerlich. Sofern der alte Vertrag gekündigt werden kann, sollte ein Wechsel zwischen zwei Anbietern gut funktionieren. Wichtige Fristen dürfen allerdings nicht verstreichen. Der Kunde muss sich die nötige Zeit für einen Wechsel auch nehmen.

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